SuRT

Sicherheits- und Regeltest

1. Allgemeine Informationen

Nachdem sich der Schütze einige Zeit lang im Verein die nötigen Kenntnisse in der Waffenhandhabung, der Sicherheitsanforderungen und Regeln sowie der gängigen Kommandos erworben hat, kann er sich zum Sicherheits- und Regeltest (SuRT) anmelden.

Voraussetzung, aber nicht Bedingung, ist im Allgemeinen, dass der Prüfling bereits eine eigene Waffe besitzt, mit der er sicher umgeht.

Sicherheits- und Regeltests finden in der Streetwise Academy 1-2 x jährlich statt. Interessenten können sich direkt beim jeweiligen Prüfer anmelden, auch außerhalb Ihres Landesverbandes.

Bei bestandenem SuRT erhält der Schütze eine Lizenz, ähnlich wie in einigen anderen Sportarten, die ihn zur Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften berechtigt. Diese Lizenz gilt zunächst für zwei Jahre mit der Maßgabe, dass der Schütze in der Zeit mindestens an vier sanktionierten Matches teilnimmt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das im SuRT Gelernte sich unter Wettkampfbedingungen fest einprägt.

Streetwise Academy Waffensachkunde Berlin
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2. Kein IPSC Sport ohne BDS Mitgliedschaft

Vertretungsrechte dieser Sportart werden weltweit (in einer Art Franchise-Verfahren) jeweils nur an einen Verband einer Region vergeben. Die Vertretungsrechte der Region Deutschland liegen beim Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS), deren Mitglied wir als STREETWISE ACADEMY sind. Im Umkehrschluss heißt das, dass andere Verbände kein IPSC-Schießen durchführen können und Nicht-BDS-Mitglieder, die ihren permanenten Wohnsitz in Deutschland haben, auch nicht über irgendeinen ausländischen Verband Mitglied der IPSC werden können. Hieraus folgt, dass der erste Schritt zur Ausübung des IPSC-Sports Beitritt zum BDS, das heißt zu einem seiner Vereine sein muss.

Das gilt insbesondere auch für Ablegung des sogenannten Sicherheits- und Regeltests SuRT, der (auch aus versicherungsrechtlichen Gründen) nur von BDS-Mitgliedern absolviert werden kann. Am SuRT interessierte BDS-Mitglieder wenden sich wegen der Details am besten direkt an ihren Vereinsvorstand.

3. Langwaffen SuRT

Es hat sich gezeigt, dass es viele IPSC-Interessenten gibt, die IPSC Langwaffe schießen möchten, aber definitiv nie an Training oder Wettkampf mit der Kurzwaffe teilnehmen werden. Für diese Gruppe bietet der BDS seit 2006 den Erwerb der IPSC-Langwaffen-Lizenz an.

Hierzu wird der Interessent einen um die sicherheitsrelevanten Elemente des IPSC-Regelwerks erweiterten SuRT LW durchlaufen, der dem Upgrade-SuRT Langwaffe entspricht. Der reine IPSC-Langwaffe-Interessent spart so Geld und Aufwand, denn er muss nicht an einer zweitägigen Prüfungsveranstaltung oder insgesamt an zwei Prüfungen teilnehmen, um IPSC Langwaffe schießen zu können.

Die Prüfungsgebühr wird wie üblich von den jeweiligen Landesverbänden festgesetzt. Der Bundesverband schlägt aber für diesen, im Aufwand gegenüber der aktuellen Praxis erheblich reduzierten, Sicherheits- und Regeltest eine einheitliche Gebühr von maximal 35 € vor.

Achtung: Die bei bestandener Prüfung eingetragene IPSC-Lizenz berechtigt nur zur Teilnahme an IPSC-Langwaffen-Wettbewerben. Zur Erweiterung auf IPSC Kurzwaffe muss ein regulärer SuRT IPSC Kurzwaffe erfolgreich absolviert werden.

Inhaber von bereits registrierten “Altlizenzen Langwaffe”, denen bisher noch zur endgültigen Eintragung dieser Lizenz der SuRT KW fehlt, können sich ebenfalls an der neuen Lizenzprüfung (weiß) beteiligen, oder, wenn sie auch Interesse an IPSC KW haben, wie bisher gefordert, den SuRT Kurzwaffe nachholen.

Es gibt also drei Varianten des IPSC-Lizenzeinklebers:

  • Silber: Basislizenz. Berechtigt zur Teilnahme an IPSC-Kurzwaffenmatches, Berechtigt zur Teilnahme an IPSC-Kurzwaffenmatches.
  • Gelb: Upgradelizenz Langwaffe. Berechtigt zusätzlich zur Teilnahme an IPSC-Langwaffenmatches. Gilt nur zusammen mit der Basislizenz
  • Weiß: Speziallizenz Langwaffe. Berechtigt nur zur Teilnahme an IPSC-Langwaffenmatches.
Waffensachkunde in der Streetwise Academy

4. IPSC Ausweis

Im Jahr 2004 ist statt der IPSC Travel Card der permanente IPSC-Lizenzeinkleber im BDS-Sportpass eingeführt worden.
Damit wird gewährleistet, dass jeder Matchorganisator die drei zum IPSC-Schießen unabdingbaren Nachweise auf einen Blick überprüfen kann:

  • IPSC-Lizenz und Lizenznummer (SuRT abgelegt)
  • BDS-Mitgliedschaft und Identität des Teilnehmers (Sportpass mit Lichtbild)
  • Gültiger Versicherungsnachweis (aktuelle Jahresmarke im Heft, d.h. konkret: Vorjahresmarke gilt maximal bis 31.03. des aktuellen Jahres!)

Einen Start bei IPSC-Matches ohne diesen Nachweis darf es nicht geben. Die Veranstalter sind verpflichtet, die Lizenznummern der Teilnehmer an den Bundesverband zu melden. Die IPSC hat alle Regionen darauf hingewiesen, dass Level-III- (und höhere) Matchsanktionierungen bei nachgewiesenem Start von Nicht-IPSC-Mitgliedern aberkannt werden können.

 

Anforderung des Lizenzeinklebers

Anspruch auf einen Lizenzeinkleber (und damit eine aktuelle IPSC-Lizenz) hat

  • jeder Neu-Absolvent eines Sicherheits- und Regeltests (SuRT). In diesem Fall wird der Einkleber direkt vom Prüfer in den Sportpass eingeklebt und die Nummer und Daten des Prüflings an den Bundesverband übermittelt,
  • jeder Besitzer einer IPSC Travel Card (die seit 1998 beantragt werden musste und nach Registrierung des Lizenzinhabers vom Bundesverband ausgegeben wurde), sofern er die geforderten 4 sanktionierten Matches innerhalb der ersten 2 Jahre nach SuRT-Prüfung nachweisen kann.

Keinen Anspruch auf einen Lizenzeinkleber haben Personen, die entweder

  • niemals einen IPSC-SuRT (Kurzwaffe) abgelegt haben, oder
  • nach Absolvierung eines SuRT in der Folgezeit nie eine IPSC-Lizenz beantragt hatten,
  • Letzteres schließt solche Fälle ein, die zwar einen SuRT-Eintrag im BDS-Sportpass haben, aber deren erfolgreiche Teilnahme am SuRT dem Bundesverband (aus welchen merkwürdigen Gründen auch immer) nie bekannt gegeben wurde.